Rechtsprechung
LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HK O 12/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Irreführende Werbung eines Sachverständigen mit der Aussage "anerkannter und vereidigter Gutachter" ohne Eintragung in die Liste der zuständigen IHK
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Werbung mit "anerkannter Gutachter & Sachverständiger" und "vereidigter Gutachter ist irreführend, wenn nicht zutreffend
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Werbung eines Sachverständigen mit Anerkennung, Prüfung oder Vereidigung als Sachverständiger muss den Tatsachen entsprechen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verbraucher müssen sich auf Titel verlassen dürfen
- vogel.de (Kurzinformation)
Nicht vereidigter Gutachter muss irreführende Werbung unterlassen - Beklagter warb mit den Begriffen anerkannt und vereidigt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irrefürende Online-Werbung mit Titel "anerkannter Sachverständiger"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76
Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte …
Auszug aus LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16
Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368 f. GRUR 1984, 740 f. GRUR 1985, 56 f.). - BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82
Bestellter Kfz-Sachverständiger
Auszug aus LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16
Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368 f. GRUR 1984, 740 f. GRUR 1985, 56 f.). - BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
Auszug aus LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16
Der Kläger ist nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG prozessführungsbefugt und aktivlegitimiert (vgl. BGH WRP 1995, 104 f.). - BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82
Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger
Auszug aus LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16
Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368 f. GRUR 1984, 740 f. GRUR 1985, 56 f.).